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   LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18   

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LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18 (https://dejure.org/2019,26831)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.03.2019 - L 1 KA 17/18 (https://dejure.org/2019,26831)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. März 2019 - L 1 KA 17/18 (https://dejure.org/2019,26831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Mitbewerber scheitert im Streit um Nachbesetzung einer Gemeinschaftspraxis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    (5) Des Weiteren haben die Zulassungsgremien bei Auswahlentscheidungen im Nachbesetzungsverfahren zwar solche Bewerber nicht zu berücksichtigen, die nicht den Willen haben, die zu übernehmende Praxis fortzuführen (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 25 ff.).

    Schon aus dem Wortlaut des § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V ("die die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger des bisherigen Vertragsarztes fortführen wollen") ergibt sich, dass der sich auf eine Nachfolge bewerbende Arzt einen Fortführungswillen haben muss (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 29 ff.).

    Der Nachfolger muss daher grundsätzlich in räumlicher Hinsicht auf Dauer die bisherigen Patienten in denselben Praxisräumen mit Unterstützung desselben Praxispersonals und unter Nutzung derselben medizinisch-technischen Infrastruktur behandeln wollen (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 34).

    In personeller Hinsicht muss der Bewerber die Praxis in eigener Person weiterbetreiben wollen (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 35).

    Dieses Ermessen ist unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß § 103 Abs. 4 Satz 4 ff., Abs. 4c, Abs. 5 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 SGB V nicht nur dann auszuüben, wenn sich gleich geeignete Bewerber gegenüberstehen; vielmehr ist stets eine wertende Beurteilung der Bewerberlage erforderlich (dazu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 44).

    Andere, nicht im Gesetz genannte Kriterien dürfen berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 50).

    Insbesondere der - im Gesetz nicht genannte - Gesichtspunkt der Versorgungskontinuität kann bei jüngeren Bewerbern unter Umständen herangezogen werden (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 54); dieses Kriterium darf jedoch nicht allein maßgeblich sein bzw. nicht zu einer strukturellen Bevorzugung jüngerer Bewerber führen (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 55).

    Dem Beklagten steht weiterhin ein Ermessensspielraum zu, den der Senat zu respektieren hat (allgemein zur Prüfungsdichte der Gerichte BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R - juris Rn. 45).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    Ursprünglich hat der Kläger eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Sinne einer offensiven Konkurrentenklage gegen die Zulassung der Beigeladenen zu 6. erhoben, mit der nicht nur eine Aufhebung des Bescheids vom 28.03.2017 und eine Verpflichtung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (§ 131 Abs. 2 und 3 Sozialgerichtsgesetz [SGG]) begehrt worden ist, sondern darüber hinaus eine Verpflichtung zur Zulassung des Klägers aufgrund einer behaupteten Ermessensreduzierung auf Null (zu solchen Anträgen Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - juris Rn. 16 und 28; Geiger in Hauck/Noftz, SGB V, Lfg. 11/2016, § 103 Rn. 178).

    Doch hat das BSG klargestellt, dass für die Beurteilung der Frage, ob noch eine fortführungsfähige Praxis vorhanden ist, auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die Nachbesetzung beantragt wurde (BSG, Urteil vom 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R - juris Rn. 28; eingehend BSG, Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - juris Rn. 38 ff.).

    Unter Berücksichtigung der an die Kontinuität des Praxisbetriebs zu stellenden Anforderungen und im Interesse der Eindämmung eines Zulassungshandels ist es regelmäßig sachgerecht, den Fortführungswillen auf einen Zeitraum von fünf Jahren - gerechnet ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit durch den Nachfolger - zu beziehen (BSG, Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - juris Rn. 57).

    Die Beigeladene zu 6. hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass sie persönlich - d.h. nicht etwa im Anstellungsverhältnis in einem MVZ - sowie für mindestens fünf Jahre (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - juris Rn. 57) als Praxisnachfolgerin vertragsärztlich tätig werden wolle.

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    In Zulassungssachen des Vertragsarztrechts ist der Streitwert in der Regel in Höhe der Umsätze der Arztgruppe abzüglich des durchschnittlichen Praxiskostenanteils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren festzusetzen (BSG, Beschluss vom 01.09.20015 - B 6 KA 41/04 R - juris Rn. 6).

    Demnach war in Sachsen in der Arztgruppe der Radiologen von einem jährlichen Umsatz von 397.719,00 EUR auszugehen (zur möglichen Berücksichtigung der Umsätze des Zulassungsbezirks BSG, Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R - juris Rn. 19).

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2007 - L 4 B 269/06

    sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - vertragsärztliches

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    Bei einer offensiven Konkurrentenklage im Vertragsarztrecht, bei der die Klagepartei Neubescheidung infolge einer rechtswidrigen Zulassungsentscheidung verlangt, ist allerdings nicht das volle Zulassungsinteresse zu berücksichtigen, da sich die Klagepartei im Falle des Klageerfolgs einer erneuten Auswahlentscheidung zu unterziehen hat (so LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.06.2007 - L 4 B 269/06 KA ER - juris Rn. 22).

    Das Interesse, eine Neubescheidung zu erreichen, erscheint mit 50 % angemessen bewertet (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2015 - L 5 KA 54/14 B - juris Rn. 7; dagegen für ein Drittel LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.06.2007 - L 4 B 269/06 KA ER - juris Rn. 23).

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 44/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Entscheidung über Praxisnachfolge -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    In diesen Fällen ist zu prüfen, ob sich für den ausgewählten Bewerber die Sach- oder Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung vorteilhafter darstellt; sofern dies der Fall ist, ist dieser Zeitpunkt für die Entscheidung maßgeblich (BSG, Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 44/13 R - juris Rn. 25 m.w.N.; siehe auch BSG, Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R - juris Rn. 28 ff.).

    Der Senat verkennt nicht, dass eine vom Kläger und der Beigeladenen zu 11. unterstellte überwiegende Mittelaufbringung durch die O ... Kliniken GmbH oder durch ein von ihr beherrschtes Unternehmen für die Beigeladene zu 6. an die Bedingung geknüpft sein dürfte, mit einem MVZ des Konzerns - ggf. dem MVZ T ...straße - eine BAG einzugehen, und dass allein schon dadurch - nach geltender Rechtslage und unabhängig von dem Gesellschaftsvertrag der BAG - die O ... Kliniken GmbH weitgehende Möglichkeiten erhalten würde, bei einem Verzicht der Beigeladenen zu 6. auf ihre vertragsärztliche Zulassung nach Ablauf von fünf Jahren oder einem Ende der Zulassung aus anderen Gründen auf ein Nachbesetzungsverfahren im eigenen Interesse Einfluss zu nehmen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 44/13 - juris Rn. 42, und nachfolgende Ausführungen zu § 103 Abs. 6 Satz 2 SGB V).

  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    Ein genügender Anlass für ein Nachbesetzungsverfahrens besteht, sofern eine Einzelpraxis fortgeführt werden soll, jedoch nur dann, wenn ein entsprechendes Praxissubstrat noch vorhanden ist; wenn eine BAG bestanden hat, muss zudem eine Anknüpfung an die zuvor gemeinsam ausgeübte Tätigkeit noch möglich sein (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R - juris Rn. 26 ff.).

    Doch hat das BSG klargestellt, dass für die Beurteilung der Frage, ob noch eine fortführungsfähige Praxis vorhanden ist, auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die Nachbesetzung beantragt wurde (BSG, Urteil vom 27.06.2018 - B 6 KA 46/17 R - juris Rn. 28; eingehend BSG, Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R - juris Rn. 38 ff.).

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    Zum einen geht der Senat davon aus, dass die Beigeladene zu 6. sich im Falle der Zulassung - zumal nach den Erörterungen in den mündlichen Verhandlung - rechtstreu verhalten wird und dass es auch nicht im Interesse der O ... Kliniken GmbH und ihrer Unternehmen liegt, getätigte hohe Investitionen durch die Risiken einer Scheinselbständigkeit, die mit der Pflicht zur Rückzahlung vertragsärztlicher Honorare (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris 32 ff.) und zur Nachentrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016 - L 5 R 1176/15 - juris Rn. 64 ff.) verbunden wäre, massiv zu gefährden (dazu zusammenfassend Halbe, DÄ 2018, A-722 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 1176/15

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    Zum einen geht der Senat davon aus, dass die Beigeladene zu 6. sich im Falle der Zulassung - zumal nach den Erörterungen in den mündlichen Verhandlung - rechtstreu verhalten wird und dass es auch nicht im Interesse der O ... Kliniken GmbH und ihrer Unternehmen liegt, getätigte hohe Investitionen durch die Risiken einer Scheinselbständigkeit, die mit der Pflicht zur Rückzahlung vertragsärztlicher Honorare (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris 32 ff.) und zur Nachentrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016 - L 5 R 1176/15 - juris Rn. 64 ff.) verbunden wäre, massiv zu gefährden (dazu zusammenfassend Halbe, DÄ 2018, A-722 f.).
  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    Bei Geltung des § 19 Abs. 3 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), der in zulassungsbeschränkten Planungsbereichen den Fortfall der Zulassung bei Nichtaufnahme der Tätigkeit binnen drei Monaten vorsah (zur Nichtigkeit aus formellen Gründen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - juris Rn. 24 ff.; zur Wiedereinführung der Regelung in § 95 Abs. 7 Satz 1 SGB V durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz vgl. BT-Drucksache 19/6337, S. 26), wäre unter Umständen der Frage nachzugehen gewesen, ob der Kläger willens und in der Lage wäre, sich binnen drei Monaten von seinen aktuellen Verpflichtungen als Chefarzt in A ... zu lösen, um den betreffenden Versorgungsauftrag in S ... wahrzunehmen.
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18
    Hinsichtlich der im Gesetz genannten Kriterien dürfte beim Approbationsalter und bei der Dauer der ärztlichen Tätigkeit inzwischen der Nachteil des Klägers, der bisher bestanden hat, entfallen sein (vgl. zum maximal zu berücksichtigenden Zeitraum von fünf Jahren BSG, Urteil vom 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R - juris Rn. 39).
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 33/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung zur Besetzung eines aufgrund

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

  • LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - offensive

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 28/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 3/13 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Auflösung einer zahnärztlichen

  • LSG Bayern, 14.09.2022 - L 12 KA 35/21

    Nachrang im Zulassungsverfahren für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in

    Diese seien daran gehindert, den Nachrang der von ihnen betriebenen MVZ gemäß § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V zu umgehen, indem sie eine MVZ-GmbH kaufen, die sich bis zum 31.12.2011 mehrheitlich in Ärztehand befunden habe (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.03.2019, Az. L 1 KA 17/18, dokumentiert bei juris, RN 54).
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